Freie Schulen legen Rechtsgutachten zur staatlichen Finanzhilfe vor
Die Universitätsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf hat heute ihr im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der freien Schulträger in Thüringen erstelltes Rechtsgutachten zur staatlichen Finanzhilfe für Overheadkosten und Abschreibungen von Ersatzschulträgern präsentiert.
Anlass war eine geänderte Rechtsauffassung des Thüringer Bildungsministeriums (TMBJS) bezüglich der Geltendmachung von Overheadkosten an freien Schulen.
Mit der Novellierung der staatlichen Finanzhilfe für freie Schulen in Thüringen wurde im Dezember 2020 ein Kompromiss gefunden, der für den Gesetzgeber und die freien Schulträger gleichermaßen tragfähig war und durch den Landeshaushalt entsprechend untersetzt wurde. Im Kern basiert die staatliche Finanzhilfe seitdem auf den Berechnungen des Schülerkostengutachtens des Instituts für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung Halle. Dieses nimmt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die tatsächlichen Kosten eines staatlichen Schülers als Berechnungsgrundlage an. Im Sommer 2022 hatte das TMBJS die freien Schulträger über seine geänderte Rechtsauffassung informiert, nach welcher rückwirkend für 2021 sowohl die sogenannten Overheadkosten als auch die Abschreibungen für Investitionen nicht mehr finanzhilfefähig seien.
„Das vorliegende Gutachten zeigt die problematische Rechtsauffassung des Ministeriums deutlich auf und stärkt die Schulen in freier Trägerschaft als Teil des Bildungssystems. Wir erwarten, dass der Bildungsminister zu einer gesetzeskonformen Praxis zurückkehrt und die freien Schulen in dieser angespannten Zeit nicht weiter verunsichert“, so LAG-Sprecher Dr. Martin Fahnroth bei der Präsentation des Gutachtens. Das wissenschaftliche Rechtsgutachten hat die geplante Nichtanerkennung von Overheadkosten und Abschreibungen als gesetzeswidrig eingestuft, gleichzeitig jedoch auch Nachbesserungsbedarfe durch den Thüringer Landtag aufgezeigt.
„Der Gesetzgeber ist zudem aufgefordert, für die nötige Klarheit im Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft zu sorgen. Als Landesarbeitsgemeinschaft vertrauen wir gerade in diesen herausfordernden Zeiten auf die breite Unterstützung im Parlament, freie Schulen als gleichwertigen Teil des Thüringer Bildungswesens zu sichern“, so LAG-Sprecher Marco Eberl weiter. Neben dem juristischen Gutachten veröffentlichte die LAG auch ein finanzwissenschaftliches Positionspapier zur Bedeutung von Overheadkosten und Abschreibungen im Rahmen der staatlichen Finanzhilfe in Thüringen vom Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge Leipzig, welches die Erkenntnisse des Rechtsgutachtens untermauert. Beide Gutachten können unter www.freie-schulen-thueringen.de/downloads eingesehen werden.