Freie Schulen in Sachsen-Anhalt drohen dem Land mit Klagewelle
In Sachsen-Anhalt ist die Finanzierung der freien Schulen mindestens seit Anfang 2018 nicht gesetzeskonform. Das Land versäumt, bei der Berechnung der Finanzhilfe für die freien Schulen die gesetzlich vorgesehen Anpassungen von Tarifgruppen und Erfahrungsstufen des Tarifvertrages zu berücksichtigen.
Dass dieses Vorgehen gesetzeswidrig ist, hat das Verwaltungsgericht Magdeburg in einem Urteil bereits grundsätzlich festgestellt. Freie Schulen haben Verfassungsrang und nehmen in vielen Fällen auch den Versorgungsauftrag des Staates wahr.
Diese Unterfinanzierung durch das Land wollen die Träger freier Schulen nicht länger hinnehmen. Am 28.08.2019 trafen sie sich auf Einladung des Verbandes der Privatschulen (VDP) im Ökumenischen Domgymnasium Magdeburg, um ein gemeinsames weiteres Vorgehen zu beraten. Dem Land droht eine Klagewelle gegen die aktuellen Finanzhilfebescheide. „Auch die Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland wird den Klageweg beschreiten“, kündigt Dr. Katrin Vogel, Geschäftsführerin der Schulstiftung an. Es bleibe der Stiftung gar kein anderer Weg, wenn das Land die Gerechtigkeitslücke nicht schließt und die Unterfinanzierung beendet.
Die Schulträger verabredeten bei dem Treffen nicht nur ein abgestimmtes Vorgehen hinsichtlich der Klagen gegen das Land, sondern auch weitere politische Schritte.
Die Evangelische Schulstiftung ist eine erfahrene Trägerin von 24 Bildungseinrichtungen an 15 Standorten in Thüringen und Sachsen-Anhalt. An den drei Grundschulen in Halle, Merseburg und Hettstedt lernen aktuell 415 Kinder. Zum Schuljahresstart 2019/2020 wurden 117 Erstklässler eingeschult.