Erstes Netzwerktreffen der Kinderschutzbeauftragten
Am 3. November 2023 kamen die Kinderschutzbeauftragen der Stiftungsschulen zum ersten Netz-werktreffen in der Evangelischen Grundschule Halle zusammen.
Die Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland hat sich ausdrücklich zu Kinderrechten und Kinderschutz bekannt und sich aus dieser Verantwortung heraus einen ambitionierten Zeitplan zur Entwicklung von Kinderschutzkonzepten gegeben. Mit Vorstandsbeschluss vom 10. Februar 2022 wurde das wichtige Ziel der Erstellung von Gewaltschutzkonzepten bis Ende 2023 gestellt (Zielmarke des Landes Thüringen ist 2027). Auch der Arbeitskreis Evangelische Schule (AKES) hat das Thema nach Entwicklung des Leitfadens zur Erstellung institutioneller Schutzkonzepte 2020 in seiner Sitzung im September 2022 als derzeit wesentliches Arbeitsfeld sowohl für den Schutzauftrag nach innen als auch die Kommunikation nach außen identifiziert.
In einem ersten erste Netzwerktreffen der Kinderschutzbeauftragten lag der Fokus nun darauf, die 21 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Stiftungsschulen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt miteinander zu vernetzen. So konnten konkrete Fragen angesprochen und Tandems für die künftige Zusammenarbeit gebildet werden.
Bei der Erarbeitung steht den Schulen die Anfang des Jahres berufene Kinderschutzbeauftragte der Evangelischen Schulstiftung, Elisabeth Lauterbach, zur Seite: „Die Veranstaltung bildete einen gelungenen Auftakt für die gemeinsame Arbeit an den Schutzkonzepten der Stiftungsschulen. Wir wollen die Herausforderung als Stiftungsfamilie meistern und voneinander profitieren.“
Neben dem Vernetzungstreffen wurde eine digitale Austauschplattform eingerichtet, die konkrete Beispiele und Anregungen umfasst. Aus den Schulen heraus kam zudem der Wunsch nach weiteren Fortbildungen auf, welche die Kinderschutzbeauftragten der Stiftungsschulen inhaltlich selbst mitgestalten wollen.
„Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, dass die Erarbeitung qualifizierter Konzepte eine entscheidende Bedeutung zum Schutz der den Einrichtungen anvertrauten Kindern und Jugendlichen hat“, so Lauterbach. „Als wichtige Handlungsgrundlagen bei Gefährdungssituationen erfüllen sie einen fachlichen Standard und können so auch die Mitarbeitende vor Angriffen und Überforderung schützen.“