Finanzierung des evangelischen Schulwesens
Die Finanzierung der freien Schulen führt seit Jahren regelmäßig zu Streit zwischen den Schulträgern und den Ländern. Jüngst flammte die Debatte in Thüringen und in Sachsen-Anhalt erneut auf. EKM intern sprach für die März-Ausgabe 2023 dazu mit unserem Vorstand Marco Eberl über die Hintergründe:
Warum wird immer wieder öffentlich über die Schulfinanzierung gestritten?
Der Eindruck täuscht ein wenig, weil nur dieses Thema in der Öffentlichkeit auftaucht. Tatsächlich haben wir sowohl zum Bildungsministerium in Magdeburg als auch in Erfurt intensive und erprobte Arbeitsbeziehungen, schließlich werden wir regelmäßig um Mitarbeit in Gremien und Stellungnahmen zu verschiedenen bildungspolitischen Fragestellungen gebeten. Richtig ist aber, dass die Debatte erneut befeuert wurde: in Thüringen durch eine nachträgliche Veränderung der Berechnungspraxis und in Sachsen-Anhalt durch die gerichtlich erzwungene Anpassung der Finanzhilfen. Letztlich besteht das Problem darin, dass der verfassungsrechtlich gesicherte Anspruch auf die staatliche Finanzierung durch die Länder sehr unterschiedlich ausgestaltet wird. Leider – diesen Eindruck kann man gewinnen – geschieht das nach Kassenlage. Und das ist für ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht inakzeptabel.
Wie ist der konkrete Stand in den beiden Ländern?
In Sachsen-Anhalt hatte Bildungsministerin Eva Feußner eine Arbeitsgruppe gebildet, um ein neues Finanzhilfemodell zu erarbeiten. In konstruktiver Atmosphäre konnten wir unter Hinzuziehung unserer Erfahrungen aus Thüringen ein geeignetes Modell entwickeln, das die staatlichen Schülerkosten erfasst und daraus die Finanzhilfen der Schulen in freier Trägerschaft ermittelt. Für die freien Schulen würde das die Lage verbessern, Planungssicherheit bringen und zudem den Landeshaushalt vor nicht kalkulierten Nachzahlungen schützen. Doch seit den Urteilen des OVG zu zahlreichen Klagen freier Träger aus den vergangenen Jahren, in deren Folge das Ministerium nicht unerhebliche Nachzahlungen leisten muss, stockt das Verfahren der Einbringung der neuen Finanzierungssystematik in den Landtag. Ich kann nur darauf dringen, dass trotz der Herausforderungen in anderen Bereichen – etwa der Unterrichtsversorgung in den staatlichen Schulen – das Thema nicht zurückgestellt wird.
Und wie steht es in Thüringen?
Hier laufen unsere Gespräche mit dem Bildungsminister Helmut Holter in regelmäßiger Frequenz. Nachdem Minister Holter seine Zusage zurücknahm, die Abrechnungspraxis bei den Verwendungsnachweisen 2021 unverändert zu lassen, gärt bei den Trägern die Unzufriedenheit über diesen Schritt. Und das ist völlig verständlich: Für ein längst abgeschlossenes Wirtschaftsjahr wird nachträglich die Anerkennung von Schulverwaltungskosten und Abschreibungen verwehrt, obwohl die Rechtslage unverändert ist und die Praxis seit vielen Jahren eingeübt war. Die Konsequenzen für die Träger wären Rückforderungen des Landes, obwohl die Finanzhilfe immer noch nicht die gesetzlich geforderte Höhe hat. Wie sollen unsere Träger das schaffen?
Und wie steht es mit der Finanzierung im Allgemeinen?
Laut Gesetz soll es in diesem Jahr eine Evaluation der Finanzhilfe in Thüringen geben. Dazu befinden wir uns bereits im Arbeitsprozess mit dem Bildungsministerium. Selbst nach dem Kompromiss zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger (LAG) und dem Ministerium von 2020 sind die gesetzlich geforderten Förderquoten (z. B. 80 Prozent der staatlichen Schülerkosten im allgemeinbildenden Bereich) noch nicht erreicht worden. Zusätzlich verschärfen die zahlreichen zusätzlichen Ausgaben des Staates für die staatlichen Schulen die Finanzierungslücke zu den freien Schulen. Die Energiekostensteigerungen und die allgemeine Verteuerung treiben auch bei uns die Kosten in die Höhe. Doch die Mehrbelastungen kann der Staat nicht einfach bei den Eltern abladen, dafür setzen wir uns ein.
Sie führen maßgeblich die Verhandlungen in Thüringen und in Sachsen-Anhalt. Gleichzeitig sind Sie für die Zusammenführung der EKM-Schulstiftung und der Johannes-Schulstiftung verantwortlich. Wie schaffen Sie das alles?
Für den Stiftungsvorstand ist die 40-Stunden-Woche nicht vorgesehen. (lacht) Aber im Ernst: Das geht nur mit Organisation und Disziplin, und natürlich mit guter Teamarbeit: Im politischen Raum arbeiten wir mit den anderen Trägern, den Verbänden und den kirchlichen Beauftragten eng zusammen. In der Stiftungsleitung habe ich seit Dezember mit Ulrike Sterzing eine starke Partnerin, gemeinsam können wir auf ein überaus engagiertes Team in den Geschäftsstellen in Magdeburg und Erfurt bauen. Unsere Einrichtungsleitungen führen mit den Netzwerkpartnern vor Ort – zu denen auch die Kirchenkreise gehören – sehr eigenverantwortlich die Geschicke unserer 39 Einrichtungen in den Regionen. Gemeinsam schaffen wir es, uns auch in Zeiten steigender Herausforderungen immer weiter zu verbessern, zum Wohle der uns anvertrauten 7.000 Kinder und Jugendlichen, aber auch zum Wohle unserer 900 Mitarbeitenden.