Eltern durch Erstattung der Hortgebühren entlasten
Der Vorstandsvorsitzende der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland, Marco Eberl, bekräftigt die Forderung einer Beitragserstattung der Hortgebühren für die Zeit der landesweit angeordneten Schließungen. Den aktuellen Gesetzentwurf diskutiert heute der Bildungsausschuss des Thüringer Landtages.
„Viele Eltern fordern zu Recht die Beitragsfreiheit für die Zeit der geschlossenen Betreuungsangebote, da in der aktuellen Situation die Doppelbelastung aus Home-Office oder Kurzarbeit und umfänglicher Kinderbetreuung durch die Eltern hohe Belastungen zur Folge haben. Die Beitragsfreiheit ist aus meiner Sicht eine Anerkennung dieser Leistung und sollte Eltern an freien ebenso wie staatlichen Schulen gleichermaßen gewährt werden“, bekräftigt der Stiftungsvorstand.
Bereits im Frühjahreslockdown 2020 wurden den Eltern die Hortbeiträge erlassen und bereits gezahlte Beiträge erstattet. Auch für die freien Schulen wurden damals praktikable Regelungen gefunden. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine ähnliche Regelung für die aktuellen Schließungen der Betreuungsangebote vor, enthält jedoch auch punktuelle Einschränkungen. Beispielweise sollen Erstattungen nur dann möglich sein, wenn es zu landesweiten Schließungen von mindestens 15 Tagen kommt.
„Angesichts der aktuellen Vorgehensweise, anhand der Infektionszahlen landkreisspezifische Schließungen vorzunehmen, plädiere ich für eine entsprechende Anpassung der Erstattungsregelungen. Den von einer Schließung betroffenen Eltern darf nicht nur deswegen eine Erstattung vorenthalten werden, weil die Schließung nicht landesweit ausgesprochen wurde, sondern durch ein lokal bedingtes Infektionsgeschehen begründet ist“, so Marco Eberl abschließend.