Corona-Virus: aktuelle Informationen

In der Geschäftsstelle ist zurzeit ein eingeschränkter Besucherverkehr, unter Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen und mit Erfassung der Besucherdaten, möglich. Weitere Aktualisierungen finden Sie unter diesem Artikel.

16.12.2020
Mit Wirkung zum 15.12.2020 hat die Thüringer Landesregierung per Verordnung alle Schulen geschlossen und in Ausnahmefällen eine Notbetreuung zugesagt. Die detaillierte Praxisumsetzung wird in den Schulen vor Ort getroffen. 

Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat für die Klassen 1 – 6 die Präsenzpflicht aufgehoben. Auch hier obliegt die konkrete Umsetzung der Verordnung den Schulen vor Ort.
Die Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland schließt sich ausdrücklich der Bundesregierung an und bittet darum, die angebotene Notbetreuung nur in unausweichlichen Ausnahmefällen in Anspruch zu nehmen, um das Ziel einer maximalen Kontaktreduzierung bestmöglich zu erreichen. Je schneller der Lockdown enden kann, desto früher kann gute Bildung in der Gemeinschaft unserer Schulen vor Ort wieder stattfinden.
 

01.12.2020
Das Thüringer Bildungsministerium hat eine neue Allgemeinverfügung für Schulen erlassen, die vom 1. Dezember 2020 bis zum 6. Februar 2021, soweit sie nicht früher aufgehoben wird, gilt.

Auch das Bildungsministerium von Sachsen-Anhalt hat die hygienischen Anforderungen an Schulen angepasst. Diese gelten ab dem 1. Dezember2020.

19.10.2020
Aufgrund der Herbstferien ist zu erwarten, dass Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler die ein oder andere Reise unternehmen. Wir bitten deshalb alle Personenkreise eindringlich darum, sich vor und während einer Reise intensiv damit zu beschäftigen, ob das jeweilige Reiseziel als Risikogebiet eingestuft ist oder wurde. Das Robert Koch-Institut informiert tagesaktuell auf seiner Internetseite darüber, welche Regionen oder Länder derart eingestuft sind.

Wir möchten noch einmal daran erinnern, dass Reiserückkehrern aus Risikogebieten der Zugang zu unseren Schulen vor Ablauf einer Quarantäne bzw. Vorlage eines negativen Coronatests nicht gestattet ist. Die Details eines solchen Verfahrens können die betroffenen Personen nach ihrer Rückkehr über die jeweiligen Gesundheitsämter in Erfahrung bringen. Parallel ist die Schule zu informieren.
  
Diese Hinweise gelten aktuell nur für Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten. Bezüglich inländischer Rückkehrer bitten wir darum, alle zu sensibilisieren. Zwar gibt es zu dieser Gruppe aktuell noch keine Quarantäneregelungen. Dies kann sich jedoch (auch regional) schnell ändern.

19.08.2020
Für unsere Schulen gelten zum Schulstart weiterhin die aktuellen landesrechtlichen Regelungen:

Thüringen  
Zum 31. August 2020 tritt die Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) in Kraft. Des Weiteren hat das Thüringer Bildungsministerium am 27. Juli 2020 ein Stufenkonzept zur Kindertagesbetreuung und Schule unter Pandemiebedingungen für das Kita- und Schuljahr 2020/21 erarbeitet (Verlinkung). Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen und aktuelle Entwicklungen finden Sie hier

Sachsen-Anhalt
Die 7. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (7. SARS-CoV-2-EindV) vom 30. Juni 2020 hat noch eine Geltungsdauer bis zum 16. September 2020. Sie trifft Festlegungen, die sich bis in das kommende Schuljahr erstrecken. Ferner nahm das Landeskabinett am 18. August 2020 den Entwurf des Rahmenplans für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land während der Corona-Pandemie des Ministeriums für Bildung zur Kenntnis. Ziel des Rahmenplans und dessen konkreter Maßnahmen ist es, eine unkontrollierte Infektionsausbreitung an den Schulen in Sachsen-Anhalt mit aller Kraft zu verhindern. Konkrete Hygienemaßnahmen und die Hinweise zur Organisation des Schulbetriebes finden Sie hier.

09.07.2020
Das Thüringer Bildungsministerium hat die Änderungsverordnung zur Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb unterzeichnet. Sie wird am 16. Juli 2020 in Kraft treten und gilt bis zum 30. August 2020.

Wesentliche Infektionsschutzregeln sind bereits veröffentlicht.

09.06.2020
Kinder können ab dem 15. Juni wieder täglich in Grundschule und Kindergarten gehen. An weiterführenden Schulen wird der Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht fortgeführt.

Die wichtigesten Lockerungsschritte im Bildungswesen für Thüringen und Sachsen-Anhalt

Marco Eberl, Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Schulstiftung, begrüßt die beschlossenen Schritte im Bildungswesen: „Ich halte es für den jetzigen Zeitpunkt für verantwortbar, dass Dank der Lockerungen unsere Schulen zum Normalbetrieb zurückgelangen. Denn nicht nur die Eltern, sondern vor allem die Kinder freuen sich, wenn es endlich wieder einen regulären Schulbetrieb gibt. Die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler sowie all unserer Mitarbeitenden hat dabei oberste Priorität. Deshalb setzen wir an unseren Einrichtungen weiterhin auf die bestehenden Hygienekonzepte.“

30.04.2020
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport legt einen aktualisierten Stufenplan für die schrittweise Öffnung der Schulen in Thüringen vor.  

17.04.2020, 9:00 Uhr
Bitte beachten Sie die anpassten FAQs der Eltern.

16.04.2020, 15:45 Uhr
Entsprechend der Beschlüsse des Bundes und des Landes Thüringen wird die EKM-Schulstiftung die Schulen ab dem 27. April schrittweise wieder öffnen. Beginnen werden die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihre Abiturprüfung ablegen. Ab dem 4. Mai wird der Schulbetrieb für die Klassen, die vor der Besonderen Leistungsfeststellung (BLF) oder der Mittleren Reife stehen sowie für die vierten Klassen der Grundschulen, wieder aufgenommen. Der Schulbetrieb soll bis zum 2. Juni  in allen Schulen wieder möglich sein, so dass Präsenzunterricht stattfinden kann. 

30.03.2020, 15:00 Uhr
Hinsichtlich möglicher (anteiliger) Erstattung von Hortgeldern/Kostenbeiträgen für die KiTA orientiert sich die EKM-Schulstiftung an den Beschlüssen der Länder. Für die 24 Bildungseinrichtungen in Thüringen und Sachsen-Anhalt resultieren somit entsprechend der kommunalen bzw. Landesentscheidungen unterschiedliche Lösungen für die einzelnen Schulstandorte. Bitte beachten Sie die anpassten FAQs der Eltern.

26.03.2020, 15:00 Uhr
Das Thüringer Bildungsministerium pflegt fortan eine umfangreiche FAQ-Liste, u. a. zu den Punkten Schulstoff, Prüfungen, Klassenfahrten. Für die Notfallbetreuung gelten ab heute angepasste Regelungen.

Im internen Bereich finden unsere Mitarbeitenden pädagogische Leitlinien zur aktuellen (digitalen) Unterrichtssituation. 

18.03.2020, 12:00 Uhr
Das Thüringer Bildungsministerium präzisiert die Personengruppen, die eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können. Wir weisen zudem darauf hin, dass es keine Mindestgrößen für Gruppen der Notfallbetreuung gibt.

17.03.2020, 10:00 Uhr
Eltern-Fragen, die nicht bereits von staatlicher Seite für unsere Stiftungsschulen beantwortet wurden, sammeln wir in den FAQs der Eltern. Das Dokument wird bei neuen Fragen bzw. veränderten Rahmenbedingungen aktualisiert.

16.03.2020, 15:30 Uhr
Der Corona-Krisenstab hat heute Morgen beschlossen, die Geschäftsstelle für Besucherverkehr bis auf weiteres zu schließen. Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket der Schulstiftung soll die Gesundheit der Mitarbeitenden geschützt werden, gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit erhalten bleiben. Wir sind ständig mit den Schulleitungen in Kontakt und haben Informationen für unsere Schulleitungen im internen Bereich der Homepage eingestellt.

Für unsere Thüringer Schulen verweisen wir auf den neuen Elternbrief des TMBJS vom 15. März 2020.

13.03.2020, 17:00 Uhr
Nach den Weisungen der Länder schließen unsere Schulen in Sachsen-Anhalt ab Montag (16.03) und in Thüringen ab Dienstag (17.03.) bis zum Ende der Osterferien.

13.03.2020, 11:30 Uhr
Derzeit gibt es keine bestätigten Corona-Infektionen in unseren Schulen. Wir bitten die Eltern, sich an die Anweisungen der Schulleitung vor Ort zu halten.

Für unsere Thüringer Schulen verweisen wir auf die Webseite des TMBJS, insbesondere den Elternbrief vom 12. März 2020. Die Schulen in Sachsen-Anhalt orientieren sich bitte ebenso an den Vorgaben des zuständigen Bildungsministeriums in Magdeburg.

Wir bitten alle Kolleginnen und Kollegen sowie Eltern um gegenseitige Rücksichtnahme und Besonnenheit.