Gemeinnützige Bildungsprojekte evangelischer Schulen fördern
Die Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland St. Johannes unterstützt Bildung und Erziehung in evangelischer Verantwortung.
Auf der Basis einer privaten Zustiftung ermöglicht der „Margarethe-Schauer-Fonds“ finanzielle Unterstützung oder Anschubfinanzierungen einzelner Projekte zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke durch evangelische Schulgemeinschaften der Evangelischen Schulstiftung.
Förderrichtlinien und Förderbeispiele
Zuschüsse zu nachhaltigen Bildungsprojekten können einerseits als Anschubfinanzierung zum Aufbau neuer Projekte ausgeschüttet werden, andererseits bietet der Fonds auch Pauschalförderungen an, die einmalige Vorhaben finanziell unterstützen.
Im Sinne der Stifterin soll die Förderung als Ergänzung zu bereits bestehenden Eigenmitteln oder Mitteln weiterer Förderer ausgeschüttet werden. Es gilt das Prinzip der „Zweiten Mark“ nach dem Matching-Verfahren. Die Konzepte sollen gemeinnützig angelegt sein und die Förderung soll bürgerschaftliches Engagement an evangelischen Schulgemeinschaften anregen und verstärken.
Eine nicht abschließende Auswahl an Beispielen verdeutlichen die möglichen Förderoptionen:
Im Jahr 2021 wurde das Projekt "Das verschollene Fotoalbum" am Evangelischen Ratsgymnasium Erfurt gefördert.
Vergabeausschuss
Die Sichtung der Anträge und die Vergabe der Fördermittel nehmen das Stiftungsratsmitglied Dr. Albrecht Graf von Kalnein und der Vorstandsvorsitzende Marco Eberl entsprechend des Kriterienkatalogs vor.
Förderantrag
Die Antragsstellung erfolgt elektronisch bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Der formlose Antrag muss eine Projektbeschreibung und eine Kostenplanung enthalten, aus welcher die zusätzlichen Finanzierungsmittel entsprechend des Prinzips der "Zweiten Mark" hervorgehen. Die Sichtung der fristgerecht eingegangenen Förderanträge und deren Bewilligung nimmt der Vergabeausschuss vor. Die Information an die Begünstigten erfolgt bis zum 1. März des Folgejahres.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. Der Rechtsweg gegen Bewilligungs- oder Ablehnungsentscheidungen ist ausgeschlossen.
Fördernachweis
Ein digitaler Sachbericht (ca. 1.500 Zeichen mit Foto) im Nachgang der Ausschüttung muss der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland für die Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt werden. Darüber hinaus dient dies der Berichtspflicht gegenüber den Stiftern des Förderfonds.
Verschriftlichen Sie Ihre Ideen und stellen Sie den Förderantrag:
Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland St. Johannes
Augustmauer 1
99084 Erfurt
E-Mail: info@schulstiftung-ekm.de, Betreff: Projektantrag „Margarethe-Schauer-Fonds“
Fotos: © DGLimages/Shutterstock.com, © Barbara Neumann